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GZD: Zoll führt Schwerpunktkontrollen im E-Commerce durch

Bonn (ots)

Sendungen drittländischer Online-Händler im Fokus

Seit der Zunahme des grenzüberschreitenden Online-Handels nimmt der Zoll die veränderten Warenströme durch unangekündigte Schwerpunktkontrollen an den deutschen Frachtflughäfen regelmäßig und verstärkt in den Fokus. Die zu prüfenden Produktgruppen und Themenbereiche werden im Vorfeld im Rahmen einer risikoorientierten Auswahl festgelegt. Besonders im Blick stehen dabei Waren, die im Online-Handel überproportional oft gefälscht oder ohne Einhaltung von Sicherheitsstandards angeboten werden.

Für die Überwachung dieser sektoralen Vorschriften sind in Deutschland die Marktüberwachungsbehörden zuständig, z. B. Regierungspräsidien, Gewerbeaufsichtsämter und die Bundesnetzagentur. Der Zoll wirkt hierbei mit. Stellen die Zollstellen bedenkliche Waren fest, werden diese der zuständigen Fachbehörde mitgeteilt, die dann über die Einfuhrfähigkeit und das weitere Vorgehen in eigener Zuständigkeit entscheidet.

Aktuell führte der Zoll vom 2.9.2024 bis 4.9.2024 Schwerpunktkontrollen an den Frachtflughäfen Frankfurt am Main, Köln/Bonn und Leipzig/Halle mit gezielten Kontrollen im internationalen Paketverkehr durch. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf Einfuhrsendungen mit T-Shirts, Schuhen und Taschen, die über drittländische Handelsplattformen bestellt und in die EU verbracht wurden.

Ziel dieser Maßnahmen war es, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erhebung der Einfuhrabgaben sicherzustellen sowie die geltenden Einfuhrverbote insbesondere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (z. B. Markenrechte) in den Blick zu nehmen und die Produktsicherheit (Textilkennzeichnung) durch die Marktüberwachungsbehörden überprüfen zu lassen.

Bilanz der Kontrollaktion bei noch laufender Auswertung:

Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurden 2.390 Paketsendungen mittels Risikoanalyse für genauere Überprüfungen selektiert, da es Anhaltspunkte gab, dass die Waren gefälscht oder nicht verkehrsfähig sind bzw. unterfakturiert waren. In 906 Fällen (ca. 38 % der kontrollierten Sendungen) hat sich das Risiko nicht bestätigt und die Waren konnten zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Bei sieben Überprüfungen hat sich ein Risiko bereits im Rahmen der Kontrollen bestätigt. In 1.484 Fällen (ca. 62% der kontrollierten Sendungen) steht die Entscheidung noch aus.

Eine abschließende Aussage, inwieweit kontrollierte Waren nicht verkehrsfähig sind bzw. unterfakturiert waren, ist daher derzeit noch nicht möglich. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Produktfälschungen.

Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen Prof. Dr. Luise Hölscher dazu: "Das Ergebnis auch dieser Schwerpunktkontrolle zeigt, dass wir die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Online-Handels nur gemeinsam mit den vor Ort zuständigen Behörden bewältigen können. Der Zoll wird die bewährte Zusammenarbeit weiter intensivieren, um Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft noch besser vor gefährlichen Produkten und wettbewerbsverzerrenden Praktiken zu schützen."

Zusatzinformationen:

Sendungen aus Nicht-EU-Staaten müssen bei der Einfuhr in die EU über ein spezielles IT Verfahren beim Zoll angemeldet werden. In der Regel kümmert sich der Post- oder Kurierdienstleister bereits bei Ankunft der Sendungen in den Paketzentren um die entsprechenden Zollformalitäten in Vertretung für den Sendungsempfänger.

Ob Zölle oder Steuern anfallen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Für Sendungen bis zu einem Wert von höchsten 150 Euro ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten (entspricht der Mehrwertsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent). Hierbei besteht die Möglichkeit, dass der Online-Händler die Umsatzsteuer auch unmittelbar an die zuständigen Steuerbehörden in der EU zahlt und die Abgabenerhebung insoweit nicht durch die Zollbehörden erfolgt. Bedingung hierfür ist, dass sich der Händler im Mehrwertsteuersystem der EU registriert hat und für die Steuerabwicklung den sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) nutzt.

Bei Sendungen über 150 EUR können zusätzlich Zollabgaben anfallen, welche auf Basis von Warenwert und Versandkosten berechnet werden.

Der deutsche Zoll beobachtet fortlaufend das Sendungsaufkommen und die Entwicklungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr und stimmt sich eng mit anderen zuständigen Behörden ab (z.B. Marktüberwachungsbehörden), um die Kontrollmaßnahmen und den Ressourceneinsatz kontinuierlich an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und möglichen Betrug einzudämmen. Zudem erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit anderen EU-Staaten.

Weitergehende allgemeine Informationen zum Thema "Zoll und Internetbestellungen" stehen auf der Website des Zolls (www.zoll.de) zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Generalzolldirektion
Pressestelle
André Lenz
Telefon: + 49 (0) 228 303 - 11611
E-Mail: pressestelle.gzd@zoll.bund.de
http://www.zoll.de

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