HZA-B: Der Zoll kontrolliert diverse Nagelstudios
bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Berlin (ots)
Am Dienstag und Donnerstag wurden durch den Zoll insgesamt 41 Nagelstudios und die dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ca. 100 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Berlin gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von regionalen Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Seit dem 1. Juli 2021 gilt für die Beschäftigten in Nagelstudios der allgemeine Mindestlohn von 9,60 Euro je Stunde.
Im Rahmen der Präsenzprüfung und Personenbefragungen in den Prüfungsobjekten kam es zu zahlreichen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verstößen. So wurden unter anderem in zehn Fällen Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen des Verdachtes auf Aufenthalt ohne entsprechenden Aufenthaltstitel in Tateinheit mit dem Arbeiten ohne erforderliche Arbeitserlaubnis eingeleitet. In mehreren Fällen mussten angetroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aufgrund fehlender Ausweisdokumente, identitätsfeststellenden Maßnahmen unterzogen werden.
Bereits am 24.08.2021 konnten Kolleginnen und Kollegen bei einer Prüfung eine Arbeitnehmerin antreffen, welche gegenüber den Beamten angab, erst 15 Jahre alt zu sein. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde sie an die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge des Landes Berlin übergeben.
Bei Prüfungen von Nagelstudios spielen meist vor allem ausländerrechtliche Delikte, aber auch Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht sowie Mindestlohn eine Rolle. Auffällig ist dabei, dass es sich bei den Arbeitgebern und Beschäftigten oftmals um ausländische Staatsangehörige handelt, die in den Nagelstudios angetroffenen werden und häufig gefälschte oder verfälschte Ausweispapiere bei sich tragen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
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E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
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