HZA-B: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes
Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
Berlin (ots)
Weltweit sind heute rund 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Über 1.200 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. "Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", so Pressesprecher Michael Unglaube vom Hauptzollamt Berlin.
Zusatzinformation:
Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030/69009-6220
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
www.zoll.de
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