HZA-B: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Warum Sie nur legales Feuerwerk verwenden sollten.
Berlin (ots)
Mit dem Beginn der Planung zur größten Silvesterparty Europas in Berlin warnt auch in diesem Jahr der Zoll vor dem Kauf von Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für den Verbraucher. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme vorzuweisen.
"Nutzen Sie die offiziellen Verkaufsstellen für den Erwerb von Pyrotechnik, um das neue Jahr 2025 friedlich und gesund zu begehen", sagt Michael Unglaube, der Pressespreche des Hauptzollamts Berlin.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030-690096767
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
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