HZA-BI: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten
Bielefeld (ots)
Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuer-werkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper un-bekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller le-bensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht kon-formitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
"Wer sich und andere nicht gefährden will, denn selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld.
Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2021/vub_feuerwerkskoerper.html)
"Immer wieder wird bei Kontrollen verbotenes Feuerwerk sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen. Der größte Fund beim Hauptzollamt Bielefeld in den letzten Jahren gelang den Beamten der Kontrolleinheit Anröchte im Juli 2019, als sie einen polnischen Kleintransporter auf dem Rastplatz Gütersloh Nord an der BAB 2 kontrollierten. Auf der Ladefläche wurde anstatt eines angemeldeten Motorrades insgesamt 1,6 Tonnen verbotenes Feuerwerk transportiert", berichtet Ralf Wagenfeld.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de
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