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HZA-BI: Illegale Beschäftigung in Gastronomiebetrieben aufgedeckt/Bielefelder Zoll stellt bei Kontrollen im Kreis Herford zudem zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten fest

HZA-BI: Illegale Beschäftigung in Gastronomiebetrieben aufgedeckt/Bielefelder Zoll stellt bei Kontrollen im Kreis Herford zudem zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten fest
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Bielefeld (ots)

Bei Kontrollen im Kreis Herford stellte der Bielefelder Zoll vier illegal beschäftigte Arbeitnehmer sowie weitere Auffälligkeiten und Beanstandungen fest.

Am Samstag, den 25.01.2025, führten Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Herford in den Abendstunden Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in mehreren Betrieben im gesamten Kreis Herford durch.

Im Rahmen dieser Prüfungen wurde in einem Imbissbetrieb in Bünde ein der FKS bereits bekannter 38-jähriger türkischer Staatsangehöriger arbeitend hinter dem Tresen angetroffen. Der Mann konnte, wie bereits bei einer Überprüfung in der Vergangenheit, erneut keinen für die Arbeitsaufnahme in Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Daher wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts aufgenommen. Zudem war ein 24-jähriger ebenfalls türkischer Staatsangehöriger in dem Imbiss tätig. Er durfte sich zwar im Bundesgebiet legal aufhalten, die Arbeitserlaubnis fehlte jedoch. Die Ausländerbehörde des Kreises Herford entscheidet jetzt über das weitere Vorgehen. Ebenfalls sind Ermittlungen gegen den Inhaber des Gastronomiebetriebes aufgenommen worden.

Bei der Überprüfung eines weiteren Imbissbetriebes in Bünde stellte sich heraus, dass die für die Branche zwingend erforderliche Sofortmeldung zur Sozialversicherung des dort angetroffenen Arbeitnehmers nicht erfolgt ist. Den Betreiber erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

Außerdem trafen die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Kosmetikstudio in Bünde, einen der Inhaber beim Haare schneiden an. Für den Betrieb eines Friseurgeschäftes gab es jedoch keine Genehmigung, weil der notwendige Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation nicht vorhanden waren. Dem Verstoß gegen gewerbe- und handwerksrechtliche Bestimmungen werden die zuständigen Stellen jetzt weiter nachgehen.

In einem Restaurant in Löhne wurden zwei vietnamesische Staatsangehörige beim Kochen angetroffen: Ein 37- jähriger Mann, der sich mit einem Reisepass auswies, besaß kein gültiges Visum für Deutschland und ein 30-jähriger Mann konnte überhaupt keine Ausweisdokumente vorweisen. Beide hielten sich somit illegal im Bundesgebiet auf. Weil die Identität des 30-Jährigen nicht geklärt werden konnte, wurde dieser zudem durch die Polizei erkennungsdienstlich behandelt. Auch in diesem Fall entscheidet die zuständige Ausländerbehörde, wie es mit den illegalen Arbeitnehmern weitergeht. Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber hat der Zoll aufgenommen.

Darüber hinaus kam es in vier weiteren Betrieben teilweise zu Unregelmäßigkeiten. Dabei geht es beispielsweise um den Verstoß gegen den Mindestlohn sowie um Sozialleistungsmissbrauch. Diese Unregelmäßigkeiten müssen jetzt weiter aufgeklärt werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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