HZA-BS: Fehlerhafte Zollanmeldung führt zu Verzögerung bei der Abfertigung - Zoll lässt kompletten LKW entladen
Helmstedt (ots)
Seit dem 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr der EU-Zollunion an. Daher gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten, wie die Abgabe einer Zollanmeldung, für alle Waren, die aus Großbritannien in das Zollgebiet der Union verbracht werden. Dies gilt unabhängig davon, dass sich die EU und Großbritannien gerade noch rechtzeitig auf ein Freihandelsabkommen geeinigt haben. Denn auch bei Anwendung eines Freihandelsabkommens müssen die Waren zollrechtlich abgefertigt werden.
Für den Zoll ist dies keine neue Aufgabe, denn die Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist eine der Kernaufgaben des Zolls. Durch den Brexit hat lediglich der Abfertigungs- und Kontrollumfang zugenommen. Doch für viele Unternehmen, die bereits vor dem Brexit Waren aus Großbritannien importiert haben, sind diese Zollformalitäten völlig neu, so dass es durch Fehler bei der Zollanmeldung zu Verzögerungen bei der Abfertigung kommt.
So traf Anfang der 28. KW ein LKW mit Waren aus Großbritannien beim Zollamt Helmstedt-Autobahn ein und legte für die im Versandverfahren transportierten Waren eine Zollanmeldung mit etlichen Positionen vor, um die Waren nach dessen Abfertigung nach Polen zu transportieren. Bei der Beschau der Waren kam jedoch schnell der Verdacht auf, dass nicht alle Waren ordnungsgemäß angemeldet wurden, weil der LKW außerordentlich voll und mit den unterschiedlichsten Waren beladen waren. Die Spedition wurde daher aufgefordert, den LKW komplett zu entladen, um eine ausführliche Beschau zu ermöglichen und die Waren im Endeffekt vollständig anmelden zu können. Eine Woche später kam die Spedition mit mehreren Mitarbeitern zum Zollamt und lud unter zollamtlicher Überwachung der Beamten die komplette Ware ab und gleichzeitig bereits abgefertigte Ware auf einen anderen LKW um. Ihr Gespür hatte die Zöllner nicht getäuscht, denn neben den angemeldeten Waren befanden sich auf dem LKW diverse weitere Waren, zu denen noch keine Zollanmeldung vorlag. Dies wurde nachgeholt und der LKW konnte mit einer deutlichen Verzögerung nach Polen weiter-fahren.
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