HZA-BS: Amtsgericht Hameln erlässt Strafe in Höhe von 4.500 Euro gegen Betreibenden von Corona-Teststation nach langwierigen Ermittlungsverfahren des Hauptzollamtes Braunschweig
Braunschweig (ots)
Landkreis Hameln-Pyrmont: Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten mit Anfang 2020 viele Gewerbetreibende in den letzten Jahren ihre Geschäfte immer wieder pausieren. Doch es entstand auch ein ganz neues Geschäftsmodell: Corona-Teststationen.
Aber auch Betreiber solcher Teststationen unterliegen, als Arbeitgeber, verschiedenen Pflichten. Somit auch die Zahlung des Mindestlohns und die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragszahlungspflichten. Daher wurde in der Vergangenheit auch in Corona-Teststationen bundesweit durch die Hauptzollämter der Bundesrepublik nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geprüft.
Auch das Hauptzollamt Braunschweig prüfte mit mehreren seiner Beamten aus Hildesheim im September 2021 im Landkreis Hameln-Pyrmont die Einhaltung jener Arbeitgeberpflichten. Im Laufe der anschließenden Geschäftsunterlagenprüfungen ergab sich für die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei einem Betreiber mehrerer Teststationen der Verdacht, dass dieser in zwei seiner Stationen einen Teil seiner Beschäftigten nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Nach Abschluss eines langwierigen Ermittlungsverfahrens mit vielen Zeugenvernehmungen konnte ein Beitragsschaden von über 10.000 Euro ermittelt werden.
Das Urteil des Amtsgerichts Hameln lautete schuldig und das Gericht erließ gegen den Betreiber eine Strafe in Höhe von 4.500 Euro. Seit dem 03.01.2023 ist das Urteil rechtskräftig.
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