HZA-BS: Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Braunschweig entdecken 1.265 Kilogramm Drogenausgangsstoffe
Braunschweig (ots)
Bei einer zollrechtlichen Kontrolle eines Kleintransporters aus Polen durch Beschäftigte der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig am Dienstag, den 06.06.2023, wurden insgesamt 1.265 Kilogramm Chemikalien beschlagnahmt, die im Verdacht stehen, zur Herstellung für Betäubungsmittel bestimmt gewesen zu sein.
Der Fahrer des Kleintransporters war gegen Mittag auf der Bundesautobahn 38 nach Belgien unterwegs, als in die Zöllnerinnen und Zöllner für eine verdachtsunabhängige Kontrolle auswählten und zum Pendlerparkplatz bei Reckershausen begleiteten. Die Frage der Beamten nach dem Mitführen von verbrauchssteuerpflichtigen Waren und Waren die Verboten und Beschränkungen unterliegen verneinte der Fahrer. Er händigte den Zöllnern jedoch einen Frachtbrief aus, der mehrere Kilogramm verschiedener Chemikalien auswies. Unter anderem über 400 Kilogramm Aceton sowie fast 300 Kilogramm Chlorwasserstoffsäure, auch Salzsäure genannt. Bei diesen beiden Chemikalien handelt es sich um Grundstoffe, sogenannte Drogenausgangsstoffe, nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 273/2004.
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs konnten die Beamten tatsächlich eine große Menge Kanister mit diversen Flüssigkeiten feststellen, die jedoch teilweise keine Beschriftung oder Kenntlichmachung aufwiesen und zudem noch ungesichert auf der Ladefläche transportiert wurden.
Da im Rahmen der Kontrolle jedoch weitere Ungereimtheiten, insbesondere zum vermeintlichen Lieferort der Chemikalien, festgestellt wurden, ergab sich für die Zöllner der Verdacht, dass diese Grundstoffe zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen. Das zuständige Zollfahndungsamt in Frankfurt am Main wurde daher über den Fall in Kenntnis gesetzt. Nach Rücksprache mit der Gemeinsamen Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamts und des Bundeskriminalamts in Wiesbaden, wurde entschieden, dass das Zollfahndungsamt den Sachverhalt übernimmt und ein Strafverfahren gegen den Fahrer wegen des Verstoßes gegen das Grundstoffüberwachungsgesetz einleitet sowie die Chemikalien beschlagnahmt.
Der Abtransport der Chemikalien sollte zunächst durch die Feuerwehr geschehen, doch deren Fachberater für Gefahrgut stellten fest, dass von den Chemikalien gegenwärtig keine Gefahren ausging. Daher erfolgte der Abtransport dann durch ein zertifiziertes Unternehmen, wobei die Kräfte der Kontrolleinheit des Hauptzollamts Braunschweig bis zum Schluss die Maßnahme begleiteten.
Die im Raum stehende Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handeln liegt das Strafmaß sogar bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und die Staatsanwaltschaft Göttingen.
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