HZA-BS: 26 Verdachtsmomente zu Verstößen in der Kurier-, Express- und Paketbranche bei bundesweiter Schwerpunktprüfung
Braunschweig (ots)
Am Montag, den 09.10.2023, fand erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) statt, an der sich auch 60 Beschäftigte des Hauptzollamts Braunschweig beteiligten.
Die FKS-Standorte Braunschweig, Göttingen und Hildesheim prüften dabei verdachtsunabhängig im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig diesmal die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP-Branche). Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)Sendungen aller Art.
Es wurde insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 12 Euro brutto je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Besonderheiten der Branche sind die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sowie die Sofortmeldepflicht nach § 28a Abs. 4 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV).
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten am Montag insgesamt 225 angetroffene Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und konnten die Beschäftigungsverhältnisse von acht weiteren Personen durch bereits vor Ort vorgelegten Geschäftsunterlagen prüfen.
Bislang bedürfen 26 Fälle der weiteren Überprüfung. In vier Fällen besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, in elf Fällen der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, in zwei Fällen der Verdacht der Scheinselbstständigkeit, in zwei Fällen der Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern und in sieben Fällen der Verdacht des Leistungsmissbrauchs. Die nachgelagerten Prüfungen dauern an.
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