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Hauptzollamt Braunschweig

HZA-BS: Erfolgreiche Zusammenarbeit bei Verbundkontrolle von Polizei, Zoll, BALM und GAA an der BAB 2

HZA-BS: Erfolgreiche Zusammenarbeit bei Verbundkontrolle von Polizei, Zoll, BALM und GAA an der BAB 2
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Braunschweig (ots)

Am Donnerstag, den 09.11.2023, kontrollierten 54 Kräfte der Polizeidirektion Braunschweig, 26 Kräfte des Hauptzollamts Braunschweig, 6 Kräfte des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) und eine Kraft des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts (GAA) Braunschweig gemeinsam den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr der Bundesautobahn 2 an der Raststätte Waldkater.

Die Kontrolle der Fahrer erfolgte durch die verschiedenen Behörden hinsichtlich der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes sowie des erlaubten Aufenthalts und der ordnungsgemäßen Beschäftigung der Arbeitnehmer.

Das Hauptzollamt Braunschweig nutzte die Verbundkontrolle am Donnerstag außerdem zur Aus- und Weiterbildung des Stammpersonals der Finanzkontrollen Schwarzarbeit aus Braunschweig und Göttingen. Dabei wurde bei der Auswahl und Durchführung von Prüfungen nicht auf eine Vielzahl von Prüfungen gesetzt, sondern es stand die möglichst gute Durchführung der Kontrolle unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Vordergrund.

Durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgten 17 Prüfungen, bei denen insgesamt 24 Personen erfasst wurden. Bei drei Personen ergab sich der Verdacht des illegalen Aufenthalts im Zusammenhang mit unerlaubter Arbeitsaufnahme, sodass Strafverfahren eingeleitet wurden. Zwei weitere Prüfungen bedürfen weiterer Nachprüfungen, da der Verdacht der Scheinselbständigkeit und dem illegalen Aufenthalt besteht.

Zusätzlich wurden durch den Zoll an die 100 Dokumente, wie Ausweise oder Führerscheine, hinsichtlich etwaiger Fälschungen untersucht und begutachtet, jedoch kam es hier zu keinen Beanstandungen.

Die Polizei leitete zwei Strafverfahren und 69 Ordnungswidrigkeiten ein. Unter anderem wegen Fälschung beweiserheblicher Daten sowie wegen Verstößen nach dem Verkehrsordnungsrecht, nach den Unfallverhütungsvorschriften, nach dem Fahrpersonalrecht und dem Güterkraftverkehrsgesetz. In elf Fällen untersagten sie die Weiterfahrt. Außerdem konnte die Polizei 14 Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von rund 3.000 Euro erheben.

Auch das GAA untersagte einem internationalen Transport die Weiterfahrt bis zur Klärung des Sachverhalts wegen des Verdachts einer illegalen Verbringung von Abfällen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@Zoll.Bund.de
E-Mail: nadine.battmer@zoll.bund.de
www.zoll.de

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