HZA-HB: Zoll deckt Tabakschmuggel auf
10 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak in PKW festgestellt
Bremen (ots)
Am Montag, 21. März 2022 hat der Zoll bei einer PKW-Kontrolle an der A 1 in der Nähe von Oyten 10 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt. Der 27-jährige Fahrerzeugführer gab auf Befragen an, Tabak in Dortmund gekauft zu haben, den er im Kofferraum transportiere. Als die Zöllner den Wasserpfeifentabak in Augenschein nahmen, fiel ihnen sofort die fehlende Steuerbanderole auf, die zwingend hätte angebracht sein müssen. So handelte es sich eindeutig um unversteuerten und damit nicht verkehrsfähigen Tabakwaren.
Der Erwerb von unversteuerten Tabakwaren ist in Deutschland verboten", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Entdecken wir bei Kontrollen unversteuerte Tabakwaren, werden sie sichergestellt und es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tabaksteuer muss dennoch entrichtet werden", so Tödter weiter.
In diesem Fall wurde noch vor Ort das Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Nach Entrichtung der Tabaksteuer von über 400 Euro konnte der Fahrer ohne den Wasserpfeifentabak seine Fahrt fortsetzen.
Zusatzinformation:
Auf der Internetseite des Zolls -zoll.de- kann man sich über die Richtwerte für im EU-Ausland erworbene und zum privaten Verbrauch bestimmte Genusswaren informieren, bis zu deren Höchstgrenze grundsätzlich von einer privaten Verwendung ausgegangen werden kann. Bei Zigaretten sind es beispielsweise 800 Stück pro reisende Person. Bei Rauchtabak, wozu auch Wasserpfeifentabak gehört, liegt die Höchstgrenze bei einem Kilogramm pro Person.
Würden bei Zollkontrollen Tabakwaren festgestellt, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU versteuert wurden, aber die Richtwerte überschreiten und kann nicht glaubhaft gemacht werden, dass die Tabakwaren dennoch zum privaten Verbrauch bestimmt sind, würden diese Tabakwaren ebenfalls sichergestellt und die Tabaksteuer erhoben werden.
Zoll.de informiert auch über die Möglichkeit, bei der Einreise oder Rückkehr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren (Reisemitbringsel) einfuhrabgabenfrei (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern) nach Deutschland einführen.
Der Zoll empfiehlt die Nutzung der App "Zoll und Reise", die im Google Play Store oder im Apple App Store heruntergeladen werden kann.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
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