HZA-HB: Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe
Bremen (ots)
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 03. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen. Die Zöllner*innen des Hauptzollamts Bremen haben in Bremen, Bremerhaven und Cuxhaven 134 Arbeitnehmer*innen in 15 Betrieben geprüft. Dabei wurden zwei Personen mit illegalem Aufenthalt festgestellt. Diese reisten zunächst legal mit einem EU-Visa ein, nahmen aber dann unerlaubt eine Arbeit auf. Dadurch war ihr Aufenthalt in Deutschland nicht mehr legal. Die Arbeitgeber erwarten jetzt Verfahren wegen illegaler Beschäftigung. In zwei Fällen muss die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüft werden. Des Weiteren wurden sieben Sofortmeldeverstöße aufgedeckt. Im Gaststättengewerbe sind Beschäftigte zu Beginn ihrer Arbeitsaufnahme sofort zur Sozialversicherung anzumelden. Im Übrigen konnten noch 12 Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht festgestellt werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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