HZA-HB: Zoll stellt unversteuerte Tabakwaren in Delmenhorst sicher
Steuerschaden von rund 40.000 Euro verhindert
Bremen (ots)
Der Zoll hat am Donnerstag, 4. Januar 2024 in einer Delmenhorster Kiosk rund 10 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sowie rund 245 Liter unversteuerte Substitute für Tabakwaren sichergestellt. Auf den Kiosk aufmerksam wurden die Beamten durch eine vorherige Kontrolle eines PKWs, bei der ebenfalls unversteuerte Tabakwaren und Hinweise auf den Kiosk aufgefunden wurden.
Im Verkaufsraum des Kiosk wurde zunächst nur der Wasserpfeifentabak aufgefunden. Der 30-jährige Kioskbetreiber führte die Zöllner jedoch bereitwillig zu den im Lagerraum lagernden Substituten von etwas über 115 Litern, bestritt dann jedoch, dass sie ihm gehören würden. Die Beamten ließen es aber nicht bei der Kontrolle der Verkaufs- und Lagerräume bewenden und kontrollierten zusätzlich ein vor dem Kiosk geparktes Auto eines 21- jährigen Kioskbesuchers, in dem weitere rund 130 Liter unversteuerte Substitute vorgefunden wurden.
"Wir kontrollieren im Rahmen der Steueraufsicht regelmäßig Betriebe, die Tabakwaren verkaufen. Der Zoll ist als Steuerbehörde für die Tabaksteuer zuständig", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Wir stellen regelmäßig unversteuerte Tabakwaren fest. Mit unseren Kontrollen verhindern wir Steuerausfälle und schützen die vielen Tabakhändler, die sich an das Gesetz halten", führt Tödter fort.
Sowohl gegen den Kioskbetreiber als auch gegen den PKW-Halter wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Steuerschaden beläuft sich beim Kioskbetreiber und beim PKW-Halter auf je etwa 20.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hannover übernommen.
Zusatzinformationen: Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Mischkomponenten oder flüssige Stoffe zur Verwendung in Wasserpfeifen, die keine dem Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse sind (beispielsweise Glyzerin oder Aromen), stellen ebenfalls beim Vorliegen der entsprechenden Zweckbestimmung ein Substitut für Tabakwaren dar.
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