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HZA-HB: Zoll stellt unversteuerte Tabakwaren und Potenzmittel sicher
Insgesamt 25 kg unversteuerter Tabak in Bremen-Nord entdeckt

Bremen (ots)

Bei einer Kontrolle eines Kioskes in Bremen Nord konnte der Zoll am 
1. Mai über 8 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak sicherstellen. 
Zudem wurden in den Geschäftsräumen Potenzmittel sichergestellt, die 
nicht dem deutschen Arzneimittelrecht entsprachen und beim 
Verbraucher gesundheitliche Schäden hervorrufen könnten. Einige 
dieser Potenzmittel waren in Honig aufgelöst und wurden als Honig 
verkauft. Eine Lizenz zum Verkauf von Arzneimitteln besaß der 
44-jährige Kioskinhaber nicht. Vor Ort musste der Mann für den 
Wasserpfeifentabak über 300,00 Euro an Tabaksteuer entrichten. Die 
unversteuerten Tabakwaren und die Potenzmittel wurden sichergestellt.
Zudem wurde gegen den Kioskinhaber ein Strafverfahren eingeleitet.
Am gleichen Tage wurden die Zöllner von der Bremer Polizei auf ein 
Wohnhaus in Bremen-Nord aufmerksam gemacht. Dort wurden aus einem 
Fahrzeug mit französischer Zulassung fast 18 Kilo Feinschnitttabak, 
wie sich später herausstellte, in das Haus verbracht. Der Tabak war 
mit luxemburgischen Steuerzeichen versehen. Auf die Frage der 
Zöllner, wofür der Tabak gedacht sei, antwortete der 31-jährige 
Hausbewohner, dass er viel rauchen würde. Die Menge überschritt 
jedoch den Richtwert von einem Kilo, bei dem von einer privaten 
Verwendung des Feinschnitts hätte ausgegangen werden dürfen, bei 
Weitem. Bei einer gewerblichen Verwendung hätten deutsche 
Steuerzeichen an der Ware angebracht sein müssen. Daher wurde gegen 
den Mann ebenfalls ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die fällige 
Tabaksteuer von über 1.700 Euro musste er sofort entrichten. Der 
Feinschnitttabak wurde dennoch sichergestellt, da er nach dem 
Tabaksteuergesetz nicht verkehrsfähig ist.
"Wir führen regelmäßig Kontrollen in Kiosken und anderen Geschäften 
durch, die Tabakwaren verkaufen. Stellen wir fest, dass Verstöße 
gegen das Tabaksteuergesetz vorliegen, erheben wir sofort die 
fälligen Abgaben und stellen die betroffenen Waren sicher", stellt 
Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen, klar. "Entdecken 
wir bei unseren Kontrollen Arznei- oder Potenzmittel, die nicht dem 
deutschen Arzneimittelrecht entsprechen, ziehen wir diese 
unverzüglich aus dem Verkehr. Wir schützen so den Endverbraucher im 
schlimmsten Fall vor erheblichen gesundheitlichen Schäden, denn was 
und in welcher Dosierung in den Präparaten enthalten ist, dass weiß 
allein der Hersteller", ergänzt Tödter.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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