HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie
Bremen (ots)
Bremen, Landkreis Rotenburg (Wümme), Stade Am Samstag, 8. Juni 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Das Hauptzollamt Bremen hat sich gemeinsam mit dem Finanzamt Zeven und Stade an den bundesweiten Kontrollen im Bremer und Stader Stadtgebiet und im Landkreis Rotenburg/ Wümme beteiligt. Insgesamt 12 Gaststätten wurden an diesem Tag überprüft. In 9 Fällen haben sich bei den überprüften Gaststätten Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns und in 12 Fällen Hinweise für einen Leistungsmissbrauch ergeben. Zudem mussten in 12 Fällen Verwarnungen ausgesprochen werden, da Arbeitnehmer sich nicht wie vorgeschrieben vor Ort ausweisen konnten.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde. "In dieser Branche herrscht ein hoher Kostendruck. Daher ist das Hotellerie- und Gaststättengewerbe besonders anfällig für Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität. Sie schadet dem Sozialstaat und damit uns allen", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
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