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HZA-HB: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk
Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Bremen (ots)

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu 
und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen 
das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist 
bereits beim Kauf Vorsicht geboten 
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper 
unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und 
eingeführt. 
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller 
lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch 
mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht 
konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem 
Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies 
gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper 
werden beschlagnahmt oder sichergestellt. 
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte 
Feuerwerks-körper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine 
besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für 
Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme 
erforderlich.
Volker von Maurich, Sprecher des Hauptzollamts Bremen, rät: "Wer sich
selbst und andere nicht gefährden und darüber hinaus keine 
unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will, für den gilt:
Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"
Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem 
CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen. 
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (htt
ps://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/20
21/vub_feuerwerkskoerper.html)

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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