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HZA-DD: Bundesweite Prüfungen im Gaststättengewerbe Finanzkontrolle Schwarzarbeit verhindert Fluchtversuch und deckt mehrere Verstöße auf

HZA-DD: Bundesweite Prüfungen im Gaststättengewerbe Finanzkontrolle Schwarzarbeit verhindert Fluchtversuch und deckt mehrere Verstöße auf
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Dresden (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am 03. Juni eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. Im Rahmen der Schwerpunktprüfung waren etwa 60 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Dresden im Einsatz. Die Kontrollen erstreckten sich auf 47 Objekte in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz und Bautzen. Insgesamt 170 Personen befragten die Beamten zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei ergaben sich in 62 Fällen Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften, die weitere Prüfungen nach sich ziehen werden.

Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der jeweiligen Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Während der Kontrolle eines Bistros in Leipzig unternahm eine Person mit einem Sprung aus einem Fenster einen Fluchtversuch. Es stellte sich heraus, dass gegen die geflüchtete Person bereits ein Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet bestand. Zuständigkeitshalber erfolgte eine Übergabe an die Bundespolizei Leipzig.

Die Auswertung aller Prüfergebnisse dauert noch an.

Zusatzinformation:

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden. Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Anne-Georgia Heppner
Telefon: 0351/8161 - 1039
E-Mail: anne-georgia.heppner@zoll.bund.de
www.zoll.de

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