HZA-DD: Artenschutzspürhund entdeckt Seepferdchen am Flughafen
Dresden (ots)
Am 16. Juni 2022 stellte der Zoll am Flughafen Leipzig/Halle bei der Kontrolle einer Luftfrachtsendung 844 Stücke vom Seepferdchen mit einem Gewicht von insgesamt rund fünf Kilogramm sicher. Das Paket sollte aus dem Senegal über Deutschland nach Laos transportiert werden.
Der bei der Kontrolle eingesetzte Artenschutzspürhund zeigte an dem Packstück an, was die Aufmerksamkeit der Zöllnerinnen und Zöllner auf den Inhalt der Sendung lenkte. Beim Öffnen kamen 844 Stück getrocknete Seepferdchen zum Vorschein.
Zusatzinformation:
Der Zoll leistet mit seinen Kontrollen einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenwelt. Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Dresden stellten 2021 in 212 Fällen insgesamt 1.965 artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte sicher.
Seepferdchen (lat. Hippocampus) zählen zu den gefährdeten Tierarten und unterliegen dem Schutz nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Dem Pulver aus getrockneten Seepferdchen wird in östlichen Regionen eine heilende und potenzsteigernde Wirkung nachgesagt. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Die widerrechtliche Ein- bzw. Durchfuhr stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Marvin Christmann
Mobil: 0172 / 377 88 53
E-Mail: marvin.christmann@zoll.bund.de
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