HZA-HH: Hamburger Zoll prüft im Gaststättengewerbe // Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Hamburg (ots)
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führten am 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
"16 Gastronomiebetriebe sowie die dort tätigen 73 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden von 41 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg überprüft," erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. "Schwerpunkte der Kolleginnen und Kollegen waren die Bezirke Mitte, Altona und Wandsbek."
Dabei wurden gegen neun Arbeitnehmer Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Beschäftigungsausübung eingeleitet. Des Weiteren liegt in 31 Fällen der Verdacht des Verstoßes gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (Stundenaufzeichnungspflicht und Zahlung des Mindestlohns) und in einem Fall der Verdacht des Leistungsmissbrauches vor. In 26 Fällen sind weitere Prüfungen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers und der damit einhergehenden Beitragsvorenthaltung notwendig. "Letztlich gab es nur zwei Betriebe ohne Feststellungen," so Bachmann.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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