HZA-HH: Zoll Hamburg prüft Taxi- und Mietwagenbranche
Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Hamburg (ots)
Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
52 Beamtinnen und Beamte des HZA Hamburg überprüften von morgens 9.30 Uhr bis in den Nachmittag hinein 95 Fahrer von Taxi-, Ridesharing- und anderen Beförderungsunternehmen. Die Prüfungen fanden u.a. am Flughafen, an Bahnhöfen, an den Kreuzfahrtterminals und in der Hamburger Innenstadt statt und stießen bei vielen Passanten auf ein positives Interesse.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS führten Personenbefragungen durch, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren.
Die bisherige Auswertung ergab, dass in 47 Fällen weitere Überprüfungen erforderlich sind. Davon betrifft die Zahlung des Mindestlohns 19 Vorgänge, die Meldung zur Sozialversicherung 20 Fälle und in acht Fällen wird dem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nachgegangen.
Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
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