HZA-HH: Zoll sorgt für ungefährliche Maultaschen zu Weihnachten
Zollamt Hamburg stoppt Einfuhr einer chinesischen Maultaschenmaschine
Hamburg (ots)
Ende November stellte das Zollamt Hamburg eine Maultaschenmaschine sicher. Der aus China stammenden Maschine zur Herstellung von Maultaschen fehlte die CE-Kennzeichnung, so dass sie nun nach Rücksprache mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nicht in den freien Verkehr überlassen werden kann.
Die Maschine ist 3.725,00 KG schwer und hat einen statistischen Wert von 95.817,00 EUR. Sie war für einen Empfänger in Nordrhein Westphalen bestimmt.
"Wir vom Hamburger Zoll hoffen nun, dass wir die Maultaschenproduktion in Nordrhein-Westphalen zu Weihnachten nicht gefährden." so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Kristina Severon mit einem Augenzwinkern. "Aber die Produktsicherheit geht ganz klar vor, und die ist in diesem Fall durch die fehlende CE-Kennzeichnung in Frage gestellt."
Das Zollamt Hamburg hat tagtäglich mit produktunsicheren Waren zu tun: So zum Beispiel wurden in den letzten Wochen 40.008 Blockbatterien, 322 Holzspielzeuge, 1 Bagger, 13 E-Zigaretten samt Nachfüllkartuschen, 448 Elektroroller und sogar 30 Liebespuppen aufgrund von fehlenden Genehmigungen oder Produktkennzeichnungen in Zusammenarbeit mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz aus dem Verkehr gezogen. Sollten die Zollbeteiligten noch Unterlagen zur Produktsicherheit nachreichen können, ist eine Freigabe nach einer erneuten Prüfung generell möglich.
Zusatzinformationen:
Ein Ziel der Europäischen Union (EU) ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesichert wird. Unabhängig vom Ursprung eines Produktes sollen die Menschen in allen Mitgliedstaaten Anspruch auf das gleiche Schutzniveau haben.
Daneben strebt die EU seit einigen Jahren eine Reduzierung des Energieverbrauchs durch die umweltgerechte Gestaltung von Produkten zum Schutz der Umwelt an.
Die EU hat daher eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit und -konformität von Produkten (z.B. für Spielzeug, Maschinen) und zur Kennzeichnung bestimmter Produkte mit der CE-Kennzeichnung erlassen. Die Richtlinien wurden in Deutschland durch nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
-Stabsstelle Kommunikation-
Kristina Severon
Telefon: 040-80003-1053
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
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