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Hauptzollamt Hamburg

HZA-HH: 14 Jahre Gefängnis für organisierte Schwarzarbeit/ Drei Angeklagte wegen bandenmäßigen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt verurteilt

HZA-HH: 14 Jahre Gefängnis für organisierte Schwarzarbeit/ Drei Angeklagte wegen bandenmäßigen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt verurteilt
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Hamburg (ots)

Letzten Freitag (31.05.2024) hat das Landgericht Hamburg mit seinem Urteil gegen einen Geschäftsführer eines Logistikunternehmens und seinen zwei Komplizen ein Schlussstrich über ein jahrelanges Ermittlungsverfahren des Hamburger Zolls gesetzt.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, als Bande ein komplexes Täuschungssystem der Schwarzarbeit genutzt zu haben, indem sie falsche Rechnungen eingebucht haben, um unter dem Deckmantel diverser Logistikfirmen Schwarzlohnzahlungen an ihre Arbeitnehmer zu verschleiern. Dadurch haben sie sich der Steuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten bzw. der Beihilfe hierzu schuldig gemacht

Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden den Angeklagten durch die umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des HZA Hamburg und der Steuerfahndung Hamburg nachgewiesen, mehrere Hundert Beschäftigte eingesetzt zu haben, ohne die erforderlichen Steuern und Sozialversicherungsabgaben an die entsprechenden Einzugsstellen abzuführen. Es ist dadurch ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden in Höhe von 3,3 Millionen EUR entstanden. Darüber hinaus sind noch 2,4 Millionen EUR Steuern hinterzogen worden.

Das Gericht folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verhängte gegen den Hauptangeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 35 Fällen.

Die Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf bzw. drei Jahren verurteilt.

Außerdem ordnete das Gericht an, dass zur Kompensation der verursachten Schadenssumme insgesamt 531.630 EUR aus dem Vermögen der Täter eingezogen werden sollen (sogenannte Taterträge).

"Aus Sicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist dies nicht nur in Hinblick auf die relativ hohen Strafen ein herausragender Erfolg in einem Fall von Wirtschaftskriminalität." so der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg Ralf Deutschendorf.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg
-Öffentlichkeitsarbeit-
Kristina Severon
Telefon: 040-80003-1053
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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