HZA-IZ: Der Zoll prüft Friseursalons und Kosmetiksalons - bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Itzehoe Flensburg (ots)
25 Friseursalons und Kosmetiksalons sowie die dort tätigen 127 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April 2022 von 43 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Itzehoe mit seinen Standorten in Flensburg und Itzehoe überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1 Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.
Die Ergebnisse der Prüfung werden derzeit ausgewertet. Bisher gibt es in 17 Fällen Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße. Davon dreimal Anhaltspunkte für Verstöße nach dem Mindestlohngesetz, fünfmal Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung durch Arbeitgeber und dreimal Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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