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HZA-IZ: Versteckt in Socken - Zoll entdeckt geschmuggelte Goldarmreife im Wert von über 5.000,- Euro
Der Zoll am Flughafen Hamburg vereitelt Steuerschaden in Höhe von 1.100,- Euro

HZA-IZ: Versteckt in Socken - Zoll entdeckt geschmuggelte Goldarmreife im Wert von über 5.000,- Euro / Der Zoll am Flughafen Hamburg vereitelt Steuerschaden in Höhe von 1.100,- Euro
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Hamburg, Itzehoe (ots)

Hamburg, 11.08.2024

Zwei versteckte Goldarmreife im Wert von über 5.000,- Euro und mit einem Gewicht von je 35 Gramm entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner am 11. August 2024 am Flughafen Hamburg in den Socken eines Reisenden aus der Türkei. Sie verhinderten durch den aufgeflogenen Schmuggel einen Steuerschaden in Höhe von rund 1.100,- Euro.

Der 67-jährige Reisende wurde beim Verlassen der Gepäckhalle von zwei Zollbediensteten angesprochen und zu einer Zollkontrolle in den Kontrollraum gebeten. "In der anschließenden Kontrolle seines Reisegepäcks entdeckten die Zollbediensteten zwei leere Schmuckschatullen. Der Reisende entgegnete, dass der dazugehörige Schmuck in der Türkei geblieben sei und er nur die Schatullen mitbringen würde.", so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

Douce weiter: "Beim genauen Blick in das Handgepäck wurde ein Bund neu gekaufter Socken, die noch mit dem Verkaufsetikett und Heftfäden verbunden waren, festgestellt. In diesen Socken fanden wir anschließend zwei versteckte Goldarmreife aus 22-karätigem Gold."

Die festgestellten Goldarmreife wogen jeweils rund 35 Gramm. Die Zollbediensteten setzten den Wert der Armreife auf über 5.000,- Euro fest. "Der Reisende entrichtete die entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.100,- Euro und durfte seinen Goldschmuck anschließend wieder mitnehmen. Trotzdem muss er sich nun wegen der versuchten Steuerhinterziehung mit einem Steuerstrafverfahren auseinandersetzen.", führt Douce weiter aus.

Die Ermittlungen dauern an und werden durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Itzehoe geführt.

Zusatzinformation:

Wer sich wegen eines Steuerhinterziehungsdeliktes gem. § 370 Abs. 1 AO strafbar macht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Maurice Douce
Telefon: 04821/902 - 1040
E-Mail: Presse.HZA-Itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de

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