HZA-KI: Zoll verhindert Waffenschmuggel von Softairwaffen
Lübeck, Puttgarden,Kiel,Heiligenhafen,Schleswig-Holstein,Deutschland (ots)
Im Rahmen einer Intensivkontrolle auf dem Fährbahnhof in Puttgarden stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Kiel in der Nacht auf Montag 191 Stück Softair-Waffen in einem Kleintransporter sicher. Die Einsatzkräfte kontrollierten in der Ausreisespur einen Kleintransporter mit amtlich zugelassenem polnischem Kennzeichen, der von Polen nach Dänemark unterwegs war. Auf Befragen der Zöllner*innen legte der Fahrer einen Frachtbrief vor, wonach er Elektronikartikel und Stahlerzeugnisse geladen hatte. Bei der Kontrolle der Ladung kletterten die Zöllner*innen auch ins Hintere der Ladefläche, wo sie eine Palette mit mehreren Kartons entdeckten, die nicht auf dem Frachtbrief aufgelistet war. Bei der sich anschließenden vollständigen Kontrolle wurden 39 Stück Softairs mit einer Geschossenergie von 0,5 bis 2,7 Joule festgestellt, bei denen die vorgeschriebene "F"-Kennzeichnung fehlte. Weitere 152 Stück Softair-Waffen wiesen zudem keine CE-Kennzeichnung aus. Die insgesamt 191 Stück Softair-Waffen wurden sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Umgangs mit verbotenen Waffen in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Zusatzinformation:
Softair-Waffen sind Geräte, die über Federdruck, Gas oder ein elektromechanisches Druckluftsystem Rundkugeln verschießen. Sie werden in der Regel für Gelände- und Verfolgungsspiele verwendet. Erlaubnisfrei sind hierbei Softairs, deren Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt. Softairs mit einer Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule sind mit einer Altersfreigabe von 18 Jahren zwar frei erhältlich, dürfen in der Öffentlichkeit jedoch nicht geführt werden. Zusätzlich muss das Prüfzeichen "F" in einem Fünfeck auf der Softair vermerkt sein. Vollautomatische Softairs sind in Deutschland verboten und dürfen weder besessen noch geführt werden. Ab einem Joulewert von über 7,5 handelt es sich auch bei Softairs um erlaubnispflichtige Waffen, die nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben und besessen werden dürfen. Sofern Softair-Waffen echten Waffen täuschend ähnlichsehen, fallen sie ungeachtet ihrer Geschossenergie unter die waffenrechtlichen Regelungen der sog. Anscheinswaffen. Sie müssen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden und dürfen weder schussbereit noch zugriffsbereit sein. Ihre Benutzung ist nur innerhalb befriedeter Besitztümer erlaubt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original content of: Hauptzollamt Kiel, transmitted by news aktuell