HZA-KI: 9 illegal Aufhältige bei Baustellenkontrolle in Heiligenhafen durch den Zoll festgestellt
Kiel,Lübeck,Puttgarden;Schleswig-Holstein,Hamburg,Heiligenhafen, (ots)
Bei der Kontrolle einer Großbaustelle in Heiligenhafen stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel gestern 9 illegal Aufhältige fest.
Bei der Baustellenkontrolle gingen die Zöllnerinnen und Zöllner einem anonymen Hinweis nach, der sich als Volltreffer herausstellte.
Als die Einsatzkräfte die Baustelle betraten, versuchten sämtliche Arbeitnehmer vergeblich, sich durch Flucht ins Gebäude und dortiges Verstecken ihrer Überprüfung durch den Zoll zu entziehen.
Nur 1 von insgesamt 10 kontrollierten Arbeitnehmern besaß einen gültigen Aufenthaltstitel, der zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Die weiteren 9 überprüften Personen stellten sich als illegal in Deutschland Aufhältige ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis heraus. Zudem liegen Anhaltspunkte für einen Mindestlohnverstoß vor. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich.
Gegen die 9 albanischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt.
Zusatzinformation:
Im Baugewerbe sind überwiegend spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen, die zurzeit jedoch ausgesetzt sind. Im Übrigen liegt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli 2022 wird er auf 10,45 Euro steigen. Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen und trägt damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Die Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Rückfragen bitte an:
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Gabriele Oder
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