HZA-KI: Zoll prüft Großbaustellen in Kiel // bundesweit koordinierte Aktion
Kiel (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel führte am vergangenen Dienstag im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe umfangreiche Kontrollen auf zwei Großbaustellen in der Landeshauptstadt durch.
Die 58 Zöllner*innen aus Kiel und Lübeck befragten dabei 88 Personen aus 26 Betrieben. In drei Fällen besteht die Möglichkeit eines Mindestlohnverstoßes; in 15 Fällen könnte die Sozialversicherungspflicht verletzt worden sein. Zudem wurden vor Ort neun Straf- und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung eingeleitet. Den betroffenen Arbeitgeber*innen drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren oder Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro; den Arbeitnehmer*innen bis zu 5.000 Euro.
Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Beim Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls für die rechtmäßige Leistung von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einen fairen Wettbewerb für Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und eine Absicherung der Arbeitnehmer*innen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Sebastian Wagener
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