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Hauptzollamt Kiel

HZA-KI: 10 Kilo Flüssigamphetamin beschlagnahmt // Zoll vereitelt Drogenschmuggel nach Schweden

HZA-KI: 10 Kilo Flüssigamphetamin beschlagnahmt // Zoll vereitelt Drogenschmuggel nach Schweden
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Kiel,Lübeck,Puttgarden,Schleswig-Holstein,Deutschland (ots)

Bereits am 17.07.2022 gegen 12 Uhr kontrollierte eine Zollstreife der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen Süd (Hauptzollamt Kiel & Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz) auf der BAB 1, Rastplatz Damlos, in Fahrtrichtung Fehmarn einen PKW und entdeckten dabei 10 Kilo flüssiges Amphetamin, versteckt in Reservekanistern.

Im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle auf der BAB 1 stoppten Zoll und Polizei einen PKW mit schwedischem Kennzeichen. Die Frage nach mitgeführten verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie Alkohol oder Zigaretten, oder Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, wie Waffen oder Drogen, verneinte der Fahrer.

Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte im Fußraum der Rücksitzbank, abgedeckt durch eine Wolldecke, zwei volle blickdichte fünf Liter Reserve-Kanister, bei denen es sich nach Aussage des 49-jährigen Fahrers um Motoröl für seinen sehr viel Öl verbrauchenden Oberklasse-SUV handele.

Allerdings wiesen weder Geruch noch Konsistenz auf das Schmiermittel für Motoren hin. Die Flüssigkeit in den Kanistern wurde anhand Drogenschnelltests positiv auf Amphetamin getestet. Beim Inhalt der Kanister handelte es sich um den Grundstoff Amphetaminbase. Aus dieser Flüssigkeit kann verkaufsfertiges Amphetamin hergestellt werden.

Der Fahrer bestand weiterhin darauf, dass es Motoröl sei. Angaben zum Kauf oder der Herkunft wollte er nicht machen. Er gab an, zwei Tage im Großraum Hamburg gewesen zu sein und nun auf dem Rückweg zurück nach Schweden zur Hochzeit seiner Tochter zu sein.

Eine weitere Absuche des PKW mit einem hinzugezogenen Rauschgiftspürhund des Hauptzollamtes Kiel verlief negativ. Lediglich an den aufgefundenen Kanistern zeigte der eingesetzte Hund an.

Das Flüssigamphetamin wurde beschlagnahmt und der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs/Verstoß gegen das BtmG (Betäubungsmittelgesetz) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führen das Zollfahndung Hamburg - Dienstsitz Kiel - zu-sammen mit der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Zusatzinformation:

Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)).

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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