HZA-KI: Hauptzollamt Kiel prüft Luxushotel eine Woche später erneut
Wieder illegal Beschäftigte festgestellt
Kiel (ots)
Bei der erneuten Prüfung eines Hotels in Lübeck-Travemünde stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel gestern wieder zwei illegal aufhältige Arbeitnehmer fest. Außerdem wurden in einem anderen Hotel in Timmendorfer Strand ebenfalls zwei illegal Beschäftigte entdeckt.
Die Einsatzkräfte der FKS prüften das Hotel in Travemünde nach der Prüfung vor einer Woche (siehe Pressemitteilung vom 06.01.23) erneut und fanden abermals illegal Beschäftigte.
Vor Ort kontrollierten die Zöllner*innen sechs Reinigungskräfte, von denen sich zwei als georgische Staatsangehörige herausstellten. Sie hielten sich illegal in Deutschland auf und sind ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis. Zudem lagen Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung vor. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich.
Der Verdacht richtete sich wie vergangene Woche nicht gegen Angestellte des Hotels selbst, sondern gegen dort tätige Reinigungskräfte eines Subunternehmers.
Gegen die zwei georgischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt. Es droht nun die Ausweisung aus Deutschland und ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum.
Wie bereits vor einer Woche erwähnt, war die Reinigungsfirma bereits in der Vergangenheit durch Gesetzesverstöße aufgefallen. Den Verantwortlichen droht aufgrund der wiederholten Tatbegehung eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Monaten bis zu 5 Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.
Im weiteren Verlauf des Tages prüften die Zöllner*innen der FKS des Hauptzollamtes Kiel ein weiteres Hotel in Timmendorfer Strand. Das Hotel wurde aufgrund eines anonymen Hinweises nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgesucht. Auch hier wurden die Zöllner*innen fündig: Zwei Reinigungskräfte stellten sich als illegal in Deutschland Aufhältige Moldawierinnen heraus, auch sie ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis.
Gegen die beiden moldawischen Staatsangehörigen wurde ebenfalls ein Strafverfahren gemäß § 95 AufenthG eingeleitet. Auch ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt. Es droht nun die Ausweisung aus Deutschland und ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum.
Der Zoll geht bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung regelmäßig Hinweisen aus der Bevölkerung zur Bekämpfung von Gesetzesverstöße nach.
Hinweise können beispielsweise online eingereicht werden: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Meldung_FKS/kontakt_node.html
Zusatzinformation:
Die Zöllner*innen der Finanzkontrolle (FKS) sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Die Zöllner*innen stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, ob der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gerrit Zander-Duntze
Telefon: 0431/20083-1107
Mobil: 01515/255 01 03
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
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