HZA-KI: Zoll und Staatsanwaltschaft Kiel im Kampf gegen Schwarzarbeit
mehrere Durchsuchungsbeschlüsse und ein Vermögensarrest vollzogen
Kiel (ots)
Wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel am 25.06.2024 mit rund 22 Zöllnerinnen und Zöllnern und 4 Ermittlern der Steuerfahndung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden im Raum Kiel durch.
Im Zuge der Maßnahme konnten auf Grundlage eines gerichtlichen Vermögensarrestes in Höhe von 338.000 Euro ein hochwertiges Fahrzeug und eine Luxus-Armbanduhr sichergestellt werden.
"Der Beschuldigte ist verdächtig, als Inhaber verschiedener Firmen aus der Baubranche mit Sitz in Kiel im Zeitraum März 2019 bis heute Arbeitnehmer im Baugewerbe beschäftigt und entweder gar nicht oder nicht in vollem Umfang angemeldet und hierdurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer und Pflichtbeiträge an die Sozialkasse Bau vorenthalten zu haben", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
"Aufgrund einer entsprechenden vorherigen Gefährdungsanalyse wurde die FKS durch eine Spezialeinheit der Landespolizei Eutin unterstützt", so Oder weiter.
Den heutigen Durchsuchungen schließt sich nun die intensive Auswertung der sichergestellten Beweismittel (Computer, Mobiltelefone, Speicherkarten und Geschäftsunterlagen) an.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Zusatzinformation:
Ein Vermögensarrest ist die materielle Sicherung eines in einem Strafverfahren vermuteten Schadens, der auf einen richterlichen Beschluss hin vollzogen wird. Sinn und Zweck eines Vermögensarrests ist es, den Beschuldigten aus der Tat keinen Vermögensvorteil erwachsen zu lassen. Der Vermögensarrest beschränkt sich dabei nicht nur auf Bargeld, Girokonten oder Sparkonten, die "eingefroren" werden, sondern auf alle Vermögenswerte über die der Beschuldigte verfügt, also auch Immobilien, Fahrzeuge und hochpreisige Wertgegenstände
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