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Hauptzollamt Magdeburg

HZA-MD: Magdeburger Zöllner stoppen gestohlenes Fahrzeug und finden Drogen

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Magdeburg / BAB 2 (ots)

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Magdeburg führte am 20.01.2022 Routinekontrollen auf der Bundesautobahn 2 durch. Hierzu wurde eine Kontrollstelle auf dem Parkplatz vor der Autobahnpolizei Börde eingerichtet.

Mit Beginn ihrer Arbeit wissen die Männer der Kontrolleinheit Verkehrswege grundsätzlich nicht, was sie erwartet. Sie sind bei jeder Witterungslage und zu verschiedensten Zeiten unterwegs, um grenzüberschreitende Verstöße gegen verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften, bestehende Verbote und Beschränkungen oder Feststellungen hinsichtlich des Bargeldverkehrs aufzudecken.

Der Morgen des 20.01.2022 verlief zunächst ohne besondere Vorkommnisse. Am Nachmittag erschwerten gelegentliche Schneeschauer das Kontrollgeschehen. Gegen 13:30 Uhr stellte eines der eingesetzten Schleppfahrzeuge gleich zwei interessante Fahrzeuge vor sich fest, einen Personenkraftwagen mit englischem Kennzeichen und einen SUV mit Kennzeichen aus Luxemburg. In einem solchen Fall müssen die Beamten innerhalb von Sekunden entscheiden, welches Fahrzeug sie zur Kontrolle auswählen. In diesem Falle entschieden sie sich für den weißen SUV aus Luxemburg. Mit ihrem schnellen Einsatzfahrzeug setzten sich die Be-diensteten der KEV vor den mit einer Person besetzten PKW und schalteten die Signalanlage ein: "Zoll - Bitte folgen" erscheint in großer, leuchtender Schrift. Der Fahrer des SUV folgte dem Einsatzfahrzeug zur Kontrollstelle.

Schon mit dem Erklären der Maßnahme durch die Zollbediensteten wirkte der Fahrer nervös. Zudem verstrickte er sich bei den Fragen der Kontrollbeamten in Widersprüche. Im Fahrzeug wurden geringe Mengen an Betäubungsmitteln aufgefunden, die dem Fahrer zugeordnet werden konnten. Ebenso fanden die Beamten belgische Kennzeichen im Fahrzeug. Die vom Fahrer des SUV vorgezeigten Fahrzeugpapiere erwiesen sich als falsch.

Abfragen ergaben, dass das Fahrzeug in Belgien gestohlen wurde. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet. Weiterhin muss sich der Fahrer hinsichtlich des gestohlenen Fahrzeugs verantworten. Er selbst, das Fahrzeug und alle zugehörigen Sachverhalte und Beweismittel wurden zuständigkeitshalber als zusammenhängender Sachverhalt der Landespolizei Sachsen-Anhalt übergeben.

Hintergrund:

Seit dem 01.01.2019 enthält § 91 III Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt die Grundlage für eine Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte, die im Gefahrenabwehrecht mit den Polizeibeamten gleichgestellt werden, sofern keine Polizeieinsatzkräfte vor Ort sind und somit bei erkannten Straftaten auch tätig werden können, wenn sie originär für diese nicht zuständig sind.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg
Jens Rothe
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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