HZA-MD: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe
Magdeburg / Sachsen-Anhalt (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg kontrollierte am 26. April 2022 Arbeitgeber der Baubranche und die auf Bauvorhaben tätigen Arbeitnehmer*innen.
Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche. In ganz Sachsen-Anhalt befragten 89 Zöllner*innen des HZA Magdeburg mehr als 450 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei wurden 49 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Vor Ort wurden gegen sechs Personen aus Südosteuropa wegen illegalen Aufenthalts Strafverfahren nach § 95 I Nr. 2 Aufenthaltsgesetz und damit einhergehend wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 II Nr. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch eingeleitet. Die eingeleiteten Strafverfahren nach § 95 Aufenthaltsgesetz können eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch können eine Geldbuße bis zu 500.000 EURO zur Folge haben.
Zusatzinformationen:
Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.
Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.
Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäfts-unterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Magdeburg
Claudia Fritsche
Telefon: 0391/5074-1212
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