HZA-MD: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche; bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Magdeburg (ots)
Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Die Bediensteten der FKS führten Personenbefragungen durch und prüften Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn je Arbeitsstunde 10,45 Euro und wird zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro je Arbeitsstunde steigen.
In Sachsen-Anhalt befragten 57 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg 102 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Insgesamt wurden in dem Zusammenhang 69 Unternehmen durch die FKS geprüft. Dabei wurden 18 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. In den überwiegenden Fällen handelte es sich um Fragen hinsichtlich der Höhe des gezahlten Lohnes bzw. der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dieser stellt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung dar. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten kommt.
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