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HZA-OL: ZOLL: Köperschmuggler gefasst

HZA-OL: ZOLL: Köperschmuggler gefasst
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Leer/Emden/Ostfriesland/Oldenburg (ots)

+++ Hauptbahnhof Leer: Emder Zollstreife fasst Köperschmuggler +++ 50 Gramm Heroin und fünf Gramm Kokain im eigenen Körper geschmuggelt +++

Leer, Hauptbahnhof: Vergangenen Sonntagnachmittag (29. August 2021) kontrollierte eine Streife des Emder Zolls einen 40-jährigen Bahnfahrenden, der offensichtlich aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet einreiste. Nach aufwendiger Absuche, zeitweise auch unter medizinischer Aufsicht, stand fest, dass der Mann über 55 Gramm synthetische Drogen in seinem Köper schmuggelte.

Die Zöllner gewannen sehr schnell den Eindruck, dass der Bahnreisende unter Drogeneinfluss stand. Die Fragen der Kontrollbeamten nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen vereinte er dennoch.

"Unsere anfänglichen Kontrollansätze verliefen ergebnislos. In der Kleidung und im Reisegepäck waren keine Drogen zu finden", so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zum Erstkontakt mit dem Drogenschmuggler.

Die erfahrenen Zollbeamten intensivierten ihre Absuche und fanden schnell Hinweise darauf, dass hier ein Fall von Köperschmuggel vorliegen könnte. Nach der Konfrontation mit diesem Verdacht, willigte der Mann vorbehaltslos ein, sich einer ärztlichen Untersuchung unter Aufsicht des Zolls zu unterziehen.

Mauritz weiter: "Beim Köperschmuggel werden Drogen in Gummibehältnisse verpackt und oral oder rektal eingeführt. Ein sehr gefährliches Vorgehen. Öffnen sich die Behältnisse, wird der Schmuggler den Wirkstoffen der Betäubungsmittel in extremster Dosierung schutzlos ausgeliefert. Es besteht dann akute Lebensgefahr."

Der 40-jährige Mann schied die Drogen letztlich auf natürlichem Weg aus; die Umverpackungen - Kondome und Folie - blieben unbeschädigt. Die zwei ausgeschiedenen Behältnisse wiesen ein Gesamtgewicht von 50 Gramm (Heroin) und fünf Gramm (Kokain) auf.

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde umgehend durch den Zoll eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen in diesem Zusammenhang werden beim Zollfahndungsamt Essen am Dienstsitz Nordhorn geführt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 2102 5140
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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