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HZA-OL: Zoll prüft Gaststättengewerbe

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Oldenburg/Emden (ots)

+++ Hauptzollamt Oldenburg: 26 Kräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz +++ 170 Arbeitnehmer überprüft +++ 43 Hinweise auf Schwarzarbeit aufgedeckt +++

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führten am 03. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.

Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

26 Zöllner*innen des Hauptzollamts Oldenburg der Standorte Emden und Oldenburg waren hierfür im Einsatz. Insgesamt wurden 110 Arbeitnehmer*innen direkt am Arbeitsplatz kontrolliert; weitere 60 Beschäftigte konnten durch Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber überprüft werden. Bilanziert geben 43 ermittelte Einzelfälle erste Hinweise auf Schwarzarbeit, die nun durch den Zoll näher untersucht werden. Darunter Verstöße gegen den Mindestlohn, sogenannte Beitragsvorenthaltung und illegale Beschäftigung von Ausländern.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 8009 1309
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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