HZA-OL: ZOLL: Bauunternehmer verurteilt
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Oldenburg/Friesland/Cloppenburg (ots)
+++ Freiheits- und Geldstrafe wegen Schwarzarbeit durch Amtsgericht Cloppenburg verhängt +++ 217.000 Euro Steuer- und Sozialversicherungsschaden durch Zoll aufgedeckt +++
Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 20.000 Euro - Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg waren die Grundlage für dieses Urteil gegen einen Bauunternehmer aus dem Landkreis Cloppenburg.
Das Amtsgericht Cloppenburg sah es als erwiesen an, dass ein 59-jähriger Bauunternehmer in der Zeit 2014 bis 2016 in 98 Fällen mit vorsätzlicher Bereicherungsabsicht Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut hat. Der Mindestlohn für seine Arbeitnehmer wurde nicht gezahlt, gesetzlich geschuldete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Aus diesem Vorgehen resultiert ein Steuer- und Sozialversicherungsschaden in Höhe von 217.000 Euro.
Startpunkt der Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls war die Feststellung von Unregelmäßigkeiten bei einer Baustellenkontrolle im Großraum Friesland. Noch während der sich anschließenden Geschäftsunterlagenprüfung durch den Zoll, versuchte der nun verurteilte Arbeitgeber Nachweise und Dokumente der Prüfung zu entziehen. Erfolglos.
Das rechtskräftige Urteil gegen den Bauunternehmer verhängt neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten - ausgesetzt auf Bewährung mit vierjähriger Bewährungszeit - eine Geldstrafe von 20.000 Euro. Zusätzlich wurde die Einziehung der Taterträge in Höhe von 217.000 Euro festgelegt.
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