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Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Shisha-Bars in der Grafschaft Bentheim und Landkreis Emsland kontrolliert; Behördenübergreifende Zusammenarbeit ein voller Erfolg

HZA-OS: Shisha-Bars in der Grafschaft Bentheim und Landkreis Emsland kontrolliert; Behördenübergreifende Zusammenarbeit ein voller Erfolg
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Osnabrück (ots)

Am Abend des 6. November 2021 sind in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim drei Shisha-Bars kontrolliert worden. Bei dem Einsatz handelte es sich um eine behördenübergreifende und ganzheitliche Kontrolle. Jede beteiligte Behörde (Hauptzollamt Osnabrück, Finanzamt Bad Bentheim/Lingen, Landkreis Grafschaft Bentheim, die Städte Lingen und Nordhorn, Samtgemeinde Schüttorf und Freiwillige Feuerwehr Nordhorn) prüfte in ihrer eigenen Zuständigkeit und Profession. Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim leistete Amtshilfe, um in den unübersichtlichen und gut frequentierten Lokalitäten ein sicheres und geordnetes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Bei den Kontrollen hat der Zoll Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht und Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt.

Es wurden 28 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak im Zuge der Kontrollen sichergestellt und zwei Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung eingeleitet.

Zudem stellten die Zöllner fest, dass in den Shisha-Bars in unzulässiger Weise Einzelportionen aus Kleinverkaufsverpackungen an Kunden verkauft wurden. Diese Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fanden in drei Fällen Anhaltspunkte, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Des Weiteren schritt das Ordnungsamt in drei Fällen ein, weil die Schadstoffbelastung in den Lokalen zu hoch war. Außerdem sind unerlaubterweise zwei Jugendliche in den Bars angetroffen worden.

Zur Anzeige gelangten zahlreiche gaststätten- und gewerberechtliche Verstöße, aber auch Mängel im Bereich des Baurechts. Diese werden durch die Fachabteilungen der Städte Lingen und Nordhorn im Zuge von Ordnungswidrigkeitenverfahren weiterbearbeitet. Zudem wurden zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt und zur Anzeige gebracht.

In einem Fall wurde dem Betreiber die weitere Nutzung der Shisha-Bar untersagt.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

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