HZA-OS: Weltverbrauchertag am 15. März 2022 - Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Osnabrück (ots)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Leon-Marvin Freitag, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Immer wieder stellen unsere Kolleginnen und Kollegen Produkte fest, bei denen der Verdacht besteht, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Einfuhr nicht erfüllt sind.
So konnten von Januar bis März 2021 mehrere Schmuggelversuche von insgesamt 58 gefälschten Designermöbeln beim Zollamt Fledder verhindert werden.
Bei den Waren handelte es sich um Fälschungen hochwertiger Designermöbel der Marken Vitra Collections AG Schweiz, Fritz Hansen A/S und Cassina S.p.A, die von 52 verschiedenen Personen im Internet bestellt wurden.
Misstrauisch wurden die Zöllner bereits bei der ersten Lieferung. Dort lag der Ware eine Rechnung bei, welche unterfakturiert, d.h. zu niedrig ausgestellt, war. Die vom Zollamt Fledder angeforderte tatsächliche Einkaufsrechnung betrug ein Mehrfaches des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages. Nach dieser Lieferung wurden alle Sendungen des gleichen Versenders aus Großbritannien von den Zöllnern auf mögliche Fälschungen überprüft.
Um die Vermutung wegen Fälschungen zu bestätigen, wurden Fotos der verschiedenen Möbel an die Rechteinhaber übersandt. Diese haben dann den Verdacht der Beschäftigten des Zollamts Fledder bestätigt und alle Artikel als Fälschungen, d.h. Falsifikate bewertet.
Der geschätzte Originalwert der Möbel beträgt ca. 423.000 Euro. Die Besteller haben jedoch nur rund ein Viertel dieses Warenwertes bezahlt.
Auf Antrag der Rechteinhaber sind die gefälschten Designermöbel am 14. September 2021 in Osnabrück mit Hilfe eines Pressplattenfahrzeuges unter Aufsicht der Zöllner vernichtet worden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Leon-Marvin Freitag
Telefon: Tel.: 0541 3301 - 1006
E-Mail: Leon-Marvin.Freitag@zoll.bund.de
www.zoll.de
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