HZA-OS: Mit Gras in den Windeln über die A 30; Zoll führt Bargeldkontrollen entlang der deutsch-niederländischen Grenze durch
Osnabrück (ots)
Am 22. Oktober 2024 haben Einsatzkräfte der Hauptzollämter Aachen, Duisburg, Krefeld, Münster, Oldenburg und Osnabrück sowie der Bundespolizei im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollaktion entlang der deutsch-niederländischen Grenze zahlreiche Verstöße festgestellt.
Mehr als 70 Einsatzkräfte sowie Bargeld- und Drogenspürhunde waren an der Kontrollaktion beteiligt. Dabei selektierten Zollstreifen Fahrzeuge entlang der deutsch-niederländischen Grenze aus dem fließenden Verkehr und führten diese zu den einzelnen Kontrollstellen.
Der Schwerpunkt der Kontrollaktion lag in der Überprüfung und Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäckstücken sowie von Personen wegen mitgeführter Barmittel. Für Beträge über 10.000 Euro pro Person besteht eine Anzeigepflicht, die auch Angaben zur Herkunft des wirtschaftlich Berechtigten sowie des Verwendungszwecks des Geldes umfasst.
Die Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 406 Personen und 281 Fahrzeuge. In 11 Fällen wurden rund 90.000 Euro festgestellt.
Eines der auffälligsten Fahrzeuge im Rahmen der Aktion war ein Mercedes Sprinter mit drei Insassen, der auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn A 30 kontrolliert wurde. Der Fahrer gab gegenüber den Zöllnern an, Pakete nach Litauen zu liefern. Die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen oder Bargeld von mehr als 10.000 EUR verneinte er.
Die Ermittler entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Sprinters. Hierbei kam auch Zollhund Cracker zum Einsatz. Er zeigte auffallend starkes Interesse an einem Paket im Laderaum des Sprinters. Nach dem Öffnen des Päckchens kamen neben einer Gummimatte mehrere Packungen mit Windeln für Kleinkinder zum Vorschein. In den verschweißten Windelpaketen fanden die Zöllner Marihuana mit einem Gesamtgewicht von 2.600 Gramm
Die Drogen wurden beschlagnahmt.
Wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln leiteten die Beamten gegen die Reisenden ein Strafverfahren ein.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen.
Im Laufe der Kontrollaktion stellten die Einsatzkräfte noch elf weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest.
Bei der Kontrolle an der Autobahn 30 bei Schüttorf waren auch die Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und des Hauptzollamts Osnabrück vor Ort und konnten sich von der gelungenen Zusammenarbeit der Einsatzkräfte der verschiedenen Behörden einen eigenen Eindruck verschaffen.
Zusatzinformation
Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.
Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellten Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.
2 Bilddateien: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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