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HZA-P: Kann Schrott das Urheberrecht verletzen?/ Der Zoll gegen Marken und Produktpiraterie

HZA-P: Kann Schrott das Urheberrecht verletzen?/ Der Zoll gegen Marken und Produktpiraterie
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Potsdam (ots)

Heute ist Welttag des geistiges Eigentums. Der Zoll geht mit seinen Kontrollen gegen illegalen Handel mit gefälschten Produkten vor und schützt damit die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen und billigen Nachahmungen.

Der Diebstahl fremder Produktions- und Forschungsergebnisse verursacht weltweit jedes Jahr Milliardenschäden. Ideenklau ist kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität, die die Innovationskraft Deutschlands beeinträchtigt und Arbeitsplätze kostet.

Allein am Flughafen BER stellten Beschäftigte des Hauptzollamts Potsdam in letzter Zeit gefälschte Luxusartikel im Wert von über 181.000 Euro sicher. Das Portfolio erstreckte sich von Luxusuhren über Markenkleidung bis hin zu hunderten gefälschten Autoteilen(kleines Autozubehör).

Besonders während der Zeit der Corona-Pandemie nahmen die Feststellungen im Bereich der Paket- und Kurierdienstsendungen erheblich zu.

Ein besonderes Highlight erlebten Zöllner*innen des Zollamts BER bei einer Einfuhrsendung aus China. Deklariert wurden Metallbaukästen mit einem ungewöhnlich hohen Warenwert. Tatsächlich beinhalteten die Pakete diverse Kleinst-Schrotteile, wie Schrauben, Muttern, Metallplättchen und -hülsen sowie eine Bauanleitung in chinesischer Sprache. Die Verpackungen ließen diverse Aktionfiguren (u.a. Iron-Man, Transformers, Alien und Predator) erkennen. Damit stand der Verdacht der Verletzung des Urheberrechts im Raum. Dieser erhärtete sich, nachdem die Zöller*innen unter erschwerten Bedingungen aufgrund der chinesischen Bauanleitung die vorhandenen Kleinstteile zusammensetzten, um die abgebildeten Actionfiguren nachzubauen.

"Nach Abschluss des Verfahrens und Vernichtung der übrigen Baukästen, konnten einige wenige dieser mühsam zusammengebauten Actionfiguren als Ausstellungsstücke und zu Lehrzwecken für die Asservatensammlung behalten werden", so der Leiter des Zollamts BER, Herr Böhm.

Bei Kontrollen des internationalen Warenverkehrs schaut der Zoll genau hin, ob die Waren original sind oder mit Plagiaten gehandelt wird. 66.000 Sendungen stoppten Zöllner*innen seit 2020, weil der Verdacht bestand, Schutzrechte könnten verletzt sein. In der Folge zogen sie 31 Mio. Falsifikate aus dem Verkehr. Der überwiegende Teil kam aus China, aber auch die Türkei und Hongkong sind Herstellungs- und Versandländer für nachgeahmte Produkte. Der Wert der beschlagnahmten Waren belief sich allein in Deutschland im Zeitraum der vergangenen drei Jahre auf knapp eine Milliarde Euro. Neben Markenbekleidung, Schuhen und Modeaccessoires sind nach wie vor technische Artikel, wie Computerbauteile, Maschinen und Werkzeuge bei Fälschern hoch im Kurs.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls ist die bundesweite Kontaktstelle für alle Rechtsinhabenden (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Sie arbeitet eng mit der Wirtschaft zusammen und bearbeitet Grenzbeschlagnahmeanträge, die für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden. Bei der Zentralstelle laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen für die Kontrollen des internationalen Warenverkehrs zur Verfügung gestellt wird.

Alle Infos dazu auf zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Yvonne Gratzke
Telefon: 0331 50591 1686
E-Mail: Yvonne.Gratzke@zoll.bund.de
www.zoll.de

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