HZA-AC: 01. Oktober 2021 - Tag des Kaffees Kaffeeschmuggel ist immer noch aktuell
Aachen (ots)
Die deutsche Zollverwaltung erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer. Auch diese Steuereinnahme trägt dazu bei, staatliche Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse weiterhin gewähren zu können.
Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 168 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen und befindet sich unter den Top Ten der wichtigsten Handelsgüter. Doch nicht nur heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel, dass aus anderen Ländern importiert werden musste. Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass der damalige König von Preußen, Friedrich der Große, im preußischen Königreich ein Kaffeemonopol errichtete, damit ausschließlich Adlige und Reiche dieses begehrte Genussmittel erwerben konnten. Durch die hohen Einfuhrzölle verteuerte sich der Preis für Kaffee extrem. Diese Preisentwicklung förderte den Schmuggel umso mehr - denn die Bürger fanden Mittel und Wege, in den Genuss von erschwinglichem Kaffee zu kommen. Auch das Verbot der Röstung außerhalb der staatlichen Rösterei führte nicht zur Verringerung des Kaffeekonsums beim gemeinen Volk.
Da das Einfuhrmonopol des Staates nicht den gewünschten Erfolg erzielte, wurde dieses Monopol im Jahr 1787 abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. In dem von den Alliierten besetzten Deutschland wurde 1948 aus dem Einfuhrzoll für Kaffee eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen. Seit 1949 fließen die Einnahmen aus der Kaffeesteuer dem Bund zu.
Auch im 21. Jahrhundert ist die Hinterziehung von Kaffeesteuer ein Thema. In einem aktuellen Fall führt das Hauptzollamt Aachen ein Strafverfahren gegen ein Ehepaar aus der Region, welches einen Onlinehandel mit Kaffee in den Jahren 2010 bis 2019 betrieben hat. In diesem Zeitraum bezog es regelmäßig Kaffee aus den Niederlanden und Belgien. Kaffeesteueranmeldungen wurden hingegen nur sporadisch abgegeben. Die Ermittlungen der Strafsachenstelle des Hauptzollamts ergaben, dass in über 700 Fällen bezogener Kaffee nicht zur Versteuerung angemeldet wurde. Der Steuerschaden hierfür beträgt mehr als 414.000 Euro. Das Hauptzollamt Aachen hat das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Aachen abgegeben. Diese hat Anklage gegen das Ehepaar erhoben. In erster Instanz verkündete das Gericht bereits ein Urteil, das Freiheitsstrafen von mehreren Jahren vorsah. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagten Berufung eingelegt haben. Anzumerken ist, dass der Ehemann in der Vergangenheit schon einmal wegen Kaffeeschmuggels zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
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