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HZA-A: Landgericht Ingolstadt setzt Haftstrafen für gewerbs- und bandenmäßige Schleusung fest

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Ingolstadt (ots)

Ingolstadt

Vergangenen Montag fand mit dem Urteil vor dem Landgericht Ingolstadt ein Strafverfahren gegen eine Bande von Schleusern, die LKW-Fahrer aus osteuropäischen Staaten im inner-deutschen Güterverkehr beschäftigt haben, seinen Abschluss.

Bereits im März 2020 wurde nach den ersten Verdachtsmomenten eine gemeinsame Ermitt-lungsgruppe des Hauptzollamts Augsburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ingolstadt, und der Kriminalpolizei Ingolstadt unter dem Namen GEG Logistik gebildet. In einer bundesweiten Aktion mit insgesamt 400 Einsatzkräften von Zoll und Polizei wurden 33 Objekte in neun Bun-desländern durchsucht, Vermögenswerte gesichert und drei Haftbefehle vollzogen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl sah es als erwiesen an, dass die Ange-klagten ab Januar 2019 LKW-Fahrer aus nicht EU-Ländern, vornehmlich aus Serbien, Bosni-en, Weißrussland und der Ukraine nach Deutschland einschleusten und im innerdeutschen Güterverkehr beschäftigten. Um den Schein legaler Leiharbeitsverhältnisse vorzutäuschen, gründeten die Beschuldigten in Kroatien Firmen und meldeten die Fahrer mit dem in Kroatien geltenden Mindestlohn in Höhe von umgerechnet 660 Euro in Kroatien an. Als Scheinwohn-sitz sämtlicher Fahrer diente die Privatadresse eines der Beschuldigten in Kroatien. Tatsäch-lich wurden die Fahrer, nachdem sie aus ihren Heimatländern in Deutschland angekommen waren, lediglich für einen Tag nach Kroatien verbracht, wo sie die Scheinarbeitsverträge mit der kroatischen Firma unterschrieben und Bankkonten eröffneten. Zurück in Deutschland wurden die ausländischen Arbeitnehmer für Lebensmitteltransporte in Tag- und Nachtschicht innerhalb des gesamten Bundesgebietes eingesetzt. Ihnen wurden einfachste Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Als Lohn erhielten sie zwischen 1.800 und 2.000 Euro bar auf die Hand. Auch wenn die Verteidigung eine Gewinnmaximierungsabsicht der Angeklagten aufgrund einer fehlenden, so wörtlich "weißen Villa am Hügel" bestritt, bejahte das Gericht ein Gewinn-streben, nicht zuletzt wegen aufgefundener Aufzeichnungen, wonach sich die Angeklagten ausgerechnet hatten, pro eingesetztem Fahrer und Monat 900 Euro gegenüber legal beschäf-tigten und zur Sozialversicherung in Deutschland angemeldeten Fahrern eingespart zu haben. Für die beiden Drahtzieher, einen 42-jährigen und einen 56-jährigen deutschen Staatsangehö-rigen lautete deshalb das Urteil wegen gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen auf 3 Jahre und 9 Monate sowie 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Bei dem dritten Angeklagten, einem 43-jährigen kroatischen Staatsangehörigen wurde ein minder schwerer Fall der Schleusung angenommen, weil dieser nicht maßgeblich an der Or-ganisation des rechtswidrigen Systems beteiligt war. Dennoch wirkte er an der Tatbegehung mit, indem er die Anmeldung der Fahrer in Kroatien vornahm und größtenteils für die Kom-munikation mit den Fahrern zuständig war. Weil diese Kommunikation bisweilen auch unter Anwendung von Gewalt verlief, wurde er neben dem Schleusungsdelikt wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung angeklagt. So hatte er mit weiterer Unterstützung in den Abendstunden des 28.03.2020 eine Arbeitnehmerunterkunft im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm aufgesucht und Fahrer unter Faustschlägen auf Kopf und Körper zur Herausgabe von Arbeitspapieren gezwungen. Dieser Vorfall sei, so der Staatsanwalt, vielleicht ein Einzelfall gewesen, zeige aber dennoch ganz deutlich, dass mit den Fahrern "menschenverachtend nach Gutsherrenart" umgegangen worden ist und forderte für den Betreffenden 2 Jahre Frei-heitsstrafe auf Bewährung.

Das Gericht entsprach bei allen drei Angeklagten der Forderung der Staatsanwaltschaft und ordnete neben den verhängten Freiheitsstrafen zusätzlich die Einziehung von knapp 160.000 Euro als sogenannten Wertersatz an. Bereits im Vorfeld zu der Gerichtsverhandlung war es aus verfahrensökonomischen Gründen zu einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsan-waltschaft und Verteidigern gekommen, so dass von ursprünglich in der Anklage erfassten 148 illegalen LKW-Fahrern nur noch die Einschleusung und Beschäftigung von 26 illegalen Arbeitnehmern im Raum stand.

Da die Verteidigung in allen Fällen ein geringeres Strafmaß beantragt hat, war am Ende der Gerichtsverhandlung nicht bekannt, ob die Verteidigung gegen das Urteil Revision einlegen wird.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de . Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
www.zoll.de

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