HZA-A: Österreichische und deutsche Behörden gemeinsam gegen Schwarzarbeit Kontrolle einer Baustelle im Landkreis Lindau
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Augsburg/Lindau (ots)
Augsburg/Schwaben
Unter der Leitung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg nahmen zwei Beamte der Finanzpolizei Österreichs an einer Baustellenkontrolle im Landkreis Lindau teil. Vor dem Einsatz fand ein intensiver Austausch über Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Arbeitsabläufen beider Behörden statt. Die EU-Behörde "European Labour Authority" (ELA) hat das Treffen initiiert und vor Ort begleitet. Gemeinsames Ziel ist die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Mindestlohnverstöße. Insbesondere in der Baubranche wird häufig grenzüberschreitend gearbeitet.
An der verdachtsunabhängigen Prüfung waren 26 Einsatzkräfte beteiligt. Es ergaben sich nach den bisherigen Erkenntnissen in mindestens vier Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun weiter nachgeht.
Ein Arbeitnehmer wurde ohne die benötigte Arbeitserlaubnis angetroffen. Ein anderer Beschäftigter, der als serbischer Staatsangehöriger zwar einen langfristen italienischen Aufenthaltstitel bei der Kontrolle vorzeigen konnte, dieser berechtigte ihn jedoch nicht zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland. Der serbische Reisepass, die italienische Identitätskarte sowie der italienische Aufenthaltstitel wurden einbehalten und zur weiteren Veranlassung an das Ausländeramt Lindau übergeben, welches die Ausweisung des serbischen Staatsangehörigen bereits veranlasste. Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern noch an.
Ferner wurden bei einer Firma aus dem Landkreis Lindau selbständig Tätige angetroffen, bei denen im Rahmen der weiteren Prüfung abgeklärt werden muss, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Scheinselbständigkeit gegeben sind.
Des Weiteren ist bei zwei Firmen aus Mönchengladbach und einer Firma aus Dortmund durch weitergehende Prüfungen festzustellen, ob es sich bei den vorliegenden Werkverträgen tatsächlich um mögliche illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt.
Die vor Ort erfassten Angaben sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden im In- und Ausland.
Foto: Hauptzollamt Augsburg: Einsatzleitung bestehend aus drei Personen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg und zwei Beamten der Finanzpolizei aus Österreich
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.
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