HZA-DO: Jahresstatistik 2021 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)
Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung an den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen eingesetzten 320 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus den Sachgebieten Prüfungen und Ermittlungen sowie Ahndung können auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken.
Zahlreiche Branchen (z. B. das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau) waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen Rahmenbedingungen mit einer flexiblen Strategie mit veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert, so dass weiterhin eine hohe Zahl an Arbeitgeberprüfungen durchgeführt werden konnte. Sie prüfte im Jahr 2021 1.905 Arbeitgeber (2020: 1.721) im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund.
Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt. Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern durchgeführt.
"Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamts Dortmund ergaben im Jahr 2021 einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von knapp 39 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von über 27 Prozent" so Regierungsdirektor Jörg Helmig, Leiter des Hauptzollamts Dortmund.
Insgesamt konnten im letzten Jahr beim Hauptzollamt Dortmund 6.688 Ermittlungsverfahren eingeleitet (2020: 5.727) und 6.041 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden (2020: 5.832).
Im Einzelnen wurden 4.973 Strafverfahren eingeleitet und 4.493 Strafverfahren kamen zum Abschluss.
1.715 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, davon 161 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen. 1.548 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden abgeschlossen, davon 123 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen.
Verstöße gegen die Mindestarbeitsbedingungen sind Verstöße gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
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