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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Friseursalons und Barbershops kontrolliert
Hauptzollamt Dortmund beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

HZA-DO: Friseursalons und Barbershops kontrolliert / Hauptzollamt Dortmund beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung
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Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)

155 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 416 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 05. April 2022 von 109 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund - teilweise gemeinsam mit Beschäftigten des Finanzamts - gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen.

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.

Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.

Bei den Kontrollen ergaben sich nach bisherigen Erkenntnissen 76 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

49 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (FKS DO: 9; FKS GE: 32; FKS HA: 6; FKS SI: 2),

11 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS DO: 9; FKS GE: 0; FKS HA: 2; FKS SI: 0),

4 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS DO: 2; FKS GE: 2; FKS HA: 0; FKS SI: 0),

12 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS DO: 5; FKS GE: 4; FKS HA: 2; FKS SI: 1).

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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