HZA-DO: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Beherbergungsgewerbe
Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führten am 03. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch.
Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.
Kontrolliert wurden dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
112 Zöllner*innen des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten 288 Arbeitnehmer*innen und führten 39 Prüfungen von Geschäftsunterlagen im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, durch.
Bei den Kontrollen ergaben sich 29 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
21 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (FKS DO: 8; FKS GE: 11; FKS HA: 1; FKS SI: 1),
1 Fall Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS DO: 1; FKS GE: 0; FKS HA: 0; FKS SI: 0),
1 Fall Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS DO: 1; FKS GE: 0; FKS HA: 0; FKS SI: 0),
6 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung (spätestens bei Arbeitsaufnahme) (FKS DO: 0; FKS GE: 0; FKS HA: 4; FKS SI: 2).
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Andrea Münch
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