HZA-DU: Zoll Duisburg: Prüfungen in der Gastronomie - drei illegale Personen und mehrere Verstöße
Duisburg (ots)
Am 22.10.2022 in den Abendstunden führten die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg/ Standort Emmerich in den Kreisen Kleve und Wesel Prüfungen in der Gastronomie durch. Im Einsatz waren neben 15 Zöllnerinnen und Zöllnern auch Beschäftigte des Ordnungsamtes und der Ausländerbehörde der Stadt Moers.
Bei der gemeinsamen Prüfung stellten die Einsatzkräfte der FKS u.a. fest, dass sich drei ausländische Arbeitnehmer illegal in Deutschland aufhielten. Für die Arbeitsaufnahme in Deutschland hätten sie einen gültigen Aufenthaltstitel mit gültiger Arbeitserlaubnis vorlegen müssen. Hier fehlte die für die Arbeitsaufnahme erforderliche Genehmigung.
Die vorgelegten Pässe der illegalen Personen wurden eingezogen. Die weitere Bearbeitung übernimmt in diesen Fällen die Ausländerbehörde. Gegen die Arbeitgeber werden ebenfalls Strafverfahren eingeleitet, hier wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Nach der ersten Sichtung der Personenerfassungen bestehen diverse Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht. "Zur Probe arbeiten" oder "heute erster Tag", das sind Angaben der arbeitenden Personen, die die Zöllnerinnen und Zöllner häufig bei der Personenerfassung hören.
"In der Gastronomie gilt bei Arbeitsaufnahme die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung", sagt der Einsatzleiter der FKS. "Die Nichtmeldung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird."
Die Zöllnerinnen und Zöllner werden im Nachgang die erfassten Daten auswerten. Weitere Prüfungen und Ermittlungen schließen sich an.
Zusatzinformation:
Im Jahr 2021 prüften die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg über 1.000 Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen. Zudem führten die Einsatzkräfte verschiedene Schwerpunktprüfungen z. B. im Bereich der Gebäudereinigung, des Wach- und Sicherheitsgewerbes oder im Baugewerbe durch. Bei den Prüfungen liegen die Schwerpunkte u. a. auf den Meldungen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung, illegale Ausländerbeschäftigung, Sozialleistungsbetrug und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Nach Abschluss der Prüfungen schließen sich in vielen Fällen Ermittlungsverfahren an.
So leiteten die Beamtinnen und Beamten im Jahr 2021 4.971 Ermittlungsverfahren ein, im Einzelnen waren es 3.706 Strafverfahren und 1.265 Bußgeldverfahren. Dabei wurde im Jahr 2021 eine Schadenssumme von 24.783.964 EUR Millionen Euro festgestellt.
Die Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten beliefen sich im Jahr 2021 auf 732.105 Euro. Durch die Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden durch die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 1.030.810 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt 679 Monaten (56 Jahre und 5 Monate) verhängt.
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