HZA-EF: Hauptzollamt Erfurt gibt Hinweise zu Reisebestimmungen
Erfurt (ots)
Insgesamt 1.300 Zigaretten und ein halbes Kilogramm Wasserpfeifentabak, knapp 500 Euro zu zahlende Abgaben wegen Nicht- oder nicht korrekter Anmeldung - das war die Bilanz des Hauptzollamtes Erfurt nach der Kontrolle eines ersten Urlaubsfliegers aus der Türkei am Flughafen Erfurt-Weimar.
Mit Beginn der Sommerferien in Thüringen beginnt für viele Menschen auch die Reisezeit in andere Länder. "Bei der Rückreise aus dem Urlaub gibt es auch eine Reihe von zollrechtlichen Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Regelungen bestehen sowohl bei der Einreise aus EU-Staaten, als auch aus Nicht-EU-Staaten.", so Weigand, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Erfurt. "Neben zahlreichen pandemiebedingten Auflagen der Gesundheitsbehörden, die zu beachten sind, sollten sich Reisende vor ihrer Rückreise auch mit geltenden Reisefreimengen oder Dingen, deren Einfuhr verboten ist und Beschränkungen unterliegt, vertraut machen.", so Weigand weiter.
Um bei einer Kontrolle am Flughafen keine unschönen Überraschungen zu erleben, bietet der Zoll zahlreiche Informationsmöglichkeiten zum Thema Reisen.
Neben den Informationen, die auf der Internetseite www.zoll.de zum Thema Reisen zu finden sind, bietet die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise" eine mobile Lösung, um sich noch im Urlaub umfassend zu informieren. Egal, ob Geldbörse als Urlaubssouvenir, Lebensmittel im Gepäck oder Schuhe aus Leder - mit der App kann man noch vor dem Kauf der Waren erkennen, ob Steuern anfallen oder die Waren gar einfuhrverboten sind.
Insbesondere bei Reisemitbringseln aus tierischen oder pflanzlichen Bestandteilen ist Vorsicht geboten, da besondere Regelungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt Anwendung finden. Der Zoll rät deshalb generell davon ab, derartige Waren einzuführen.
Auch bei sogenannten Genussmitteln, wie Alkohol oder Tabak, sollte sich im Vorfeld über die Freimengen informiert werden, denn obwohl es generell innerhalb der EU keine Beschränkungen gibt, gelten hier Ausnahmen, die unter Umständen dazu führen, dass Steuern zu zahlen sind. Gleiches gilt bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern oder steuerlichen Sondergebieten, wie den Kanarischen Inseln. "Wird eine bestimmte Mengen- und Wertgrenze pro Person überschritten, können neben der Einfuhrumsatzsteuer, auch Verbrauchsteuern oder Zölle anfallen.", erklärt Weigand.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Jessica Weigand
Telefon: 0361-60176-117
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
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