HZA-EF: Tauchausrüstung nicht angemeldet
Erfurt (ots)
Mehr als 1.200 Euro musste am Dienstag vergangener Woche ein aus der Schweiz kommender 39-jähriger Mann zahlen, weil er die in seinem Kleinbus mitgeführte Tauchausrüstung ohne die erforderlichen zollrechtlichen Papiere von der Schweiz nach Polen transportieren wollte.
Am Dienstag, den 15.03. kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt bei Berg/Bad Steben einen Kleinbus mit Schweizer Zulassung, der auf der Autobahn 72 in Richtung Chemnitz unterwegs war. Auf Befragen gab der Fahrer des Wagens an, lediglich 6.500 Schweizer Franken mitzuführen. Bei der weiteren Kontrolle stellten die Beamten im Fahrzeug, neben Kleidung und Lebensmitteln des täglichen Bedarfs, einen Druckluftkompressor zum Befüllen von Sauerstoffflaschen, sechs Sauerstoffflaschen, davon eine Zwillingsflasche und fünf Lungenautomaten fest, die der Mann zu gewerblichen Zwecken einführte. Für die Gegenstände konnte der 39-Jährige keine erforderlichen Verzollungsnachweise vorlegen. Diese hätte er erhalten, wenn er die Waren bei Grenzübertritt aus der Schweiz beim Zoll angemeldet hätte. Durch die Beamten wurde vor Ort eine Sicherheit in Höhe von 620,23 Euro für die zu erwartenden Abgaben erhoben. Daneben musste er auch eine Sicherheit in Höhe von 620 Euro für die Kosten des Verfahrens sowie die zu erwartende Strafe entrichten. Nach Zahlung des Gesamtbetrags konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen - mit Tauchausrüstung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Jessica Schwabe
Telefon: 0361-60176-117
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original content of: Hauptzollamt Erfurt, transmitted by news aktuell